WeiterempfehlungPDF-VersionDruckversion

Salesmonial Fallbeispiele

 

 

UNIQA FinanceLife

Österreichischer Versicherungskonzern stellt innovatives Produkt für den deutschen Markt vor.

ansehen


 

CosmosDirekt SalesmonialCosmosDirekt

Der Rentenratgeber der Experten für eine sichere Altersvorsorge.

ansehen

 


Hendricks & Co

Der Expertenratgeber im Internet macht das Thema D&O Versicherungen transparent.

ansehen


cotonea

Push-Kampagne für ein hochwertiges Qualitätsprodukt aus der Textilindustrie.

ansehen


König & Cie

Produktneueinführung in einem, für Auftraggeber und Vertrieb, neuen Marktsegment.

ansehen

 

 

Column #col2

Integer condimentum, justo a venenatis vulputate, enim pede porttitor eros, non pretium lorem orci id tortor. Nulla a ligula. Mauris nulla arcu, luctus vel, consequat non, luctus eu, nisi. Mauris volutpat, nunc eget pretium blandit, ligula quam commodo nisl, ac fermentum nibh pede et nulla. In condimentum bibendum nisi. Vestibulum risus.

Nullam placerat varius nibh. Quisque tellus sapien, placerat sed, aliquam sit amet, scelerisque sit amet, nisi. Pellentesque eget leo vitae felis laoreet dictum. Duis pellentesque porttitor sapien. Fusce leo. Nulla leo. Donec mattis, justo nec gravida euismod, massa mi posuere mauris.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Salesmonial

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Geffroy Business Akademie GmbH (Anbieter) und
dem Kunden über die Erstellung und Produktion einer internetbasierten Verkaufsstory, die als eine
Kombination aus einem Videovortrag eines Sprechers mit einer Text- und Grafikpräsentation auf
einem Server hinterlegt werden kann und auf die dort von Berechtigten zugegriffen werden kann
(„Salesmonial“). Besonderheit ist hierbei unter anderem die abschnittsweise Zugriffsmöglichkeit
auf Teile der Präsentation mit den hierzu jeweils gehörigen Videosequenzen.

Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennt
der Anbieter nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Diese AGB gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon
abweichender Bedingungen des Kunden den Vertrag vorbehaltlos ausführt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden zwecks Ausführung des
Vertrages getroffen worden sind, sind in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

§ 2 Pflichten des Anbieters

(1)  Der Anbieter erstellt für den Kunden ein Salemonial mit dem vereinbarten Titel. Die Erstellung
erfolgt in den folgenden Schritten:


      - Konzeptphase

      - Erstellung des Drehbuches

      - Videoproduktion

      - Endherstellung des Salemonial

(2)  Falls vereinbart ist, dass der Anbieter das fertige Salesmonial auf einem von ihm
kontrollierten Server hinterlegt, ermöglicht er dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart,
für die Dauer von 24 Monaten ab Abnahme den Zugriff. Nach Ablauf dieser Bereitstellungszeit
überträgt der Anbieter nach Wahl des Kunden das Salesmonial auf einen von diesem zu
benennenden Fremdserver oder vereinbart mit dem Kunden eine Verlängerung der Bereitstell-
ungszeit.

 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)  Der Kunde stellt dem Anbieter einzubindende Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der
Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.

(2)  Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubin-
dende Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

(3)  Der Kunde wird dem Anbieter die einzubindenden Texte als Druckseiten in einer Qualität,
die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler Form in einem gängigen oder
vereinbarten Dateiformat zur Verfügung stellen.

(4)  Der Kunde wird dem Anbieter Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) in gedruckter Form
(bzw. Fotoabzüge) in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet oder in digitaler
Form in einem gängigen oder vereinbarten Dateiformat zur Verfügung stellen

(5)  Der Kunde wird dem Anbieter die Titel <titles> der einzelnen Abschnitte, einige Schlüsselworte
<keywords> zu jedem Abschnitt und jeweils eine Beschreibung <descriptions> der einzelnen Ab-
schnitte zur Verfügung stellen, damit titles, keywords und descriptions mittels Meta-Tags in den
Quellcode der einzelnen HTML-Seiten integriert werden können.

(6)  Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und
Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzeptphase zur Verfügung stellen.

(7)  Sobald der Anbieter ein Konzept erstellt hat, wird der Kunde das Konzept durch Erklärung
in Textform (§ 126b BGB) freigeben.

(8)  Nach Erstellung des Drehbuchs durch den Anbieter, verpflichtet sich der Kunde, dieses durch
Erklärung in Textform (§ 126b BGB) freizugeben.

 

§ 4 Abnahme

(1)  Der Anbieter wird dem Kunden die fertig gestellten Inhalte auf einem vereinbarten Server
zugänglich machen oder auf einem geeigneten Datenträger, per E-Mail oder per Download zur
Verfügung stellen.

(2)  Der Kunde ist zur Abnahme der Inhalte verpflichtet, sofern die Inhalte den vertraglichen An-
forderungen entsprechen. Die Abnahme ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erklären.

(3)  Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden einzelne, geschlossene Bestandteile der Inhalte zur
Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Be-
standteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

 

§ 5 Vergütung

(1)  Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine Pauschalvergütung in der vereinbarten Höhe
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des
Anbieters gemäß §§ 1 und 2 der AGB.

(2)  Vereinbarte Stundenvergütungen für Mehraufwendungen, die über die gemäß §§ 1 und 2 der
AGB vom Anbieter geschuldeten Leistungen hinausgehen, verstehen sich zzgl. gesetzlicher Um-
satzsteuer und werden in Zeiteinheiten von angefangenen 0,25 Stunden abgerechnet.

(3)  Sofern vereinbart ist, dass das Salemonial für den Kunden auf einem Server des Anbieters zum
Zugriff bereit gehalten wird, beinhaltet die Pauschalvergütung die Bereithaltung für die Dauer von
24 Monaten ab Abnahme durch den Kunden (§ 2 (2)). Eine längere Bereithaltung bedarf der ge-
sonderten Vereinbarung.

(4)  Vereinbarte Auslagen wird der Kunde dem Anbieter gesondert erstatten.

 

§ 6 Zahlungsmodalitäten

(1)  Vereinbarte Pauschalvergütungen sind zu 50 % nach Auftragserteilung und zu 50 % nach
Fertigstellung des abnahmefähigen Salesmonial fällig und zahlbar.

(2)  Vereinbarte Stundenvergütungen für Mehraufwendungen und Auslagen sind nach Abrechnung
durch den Anbieter fällig und zahlbar.

(3)  Sofern die Parteien eine längere Bereitstellungszeit im Sinne von § 2 (2) als 24 Monate verein-
bart haben, ist die hierfür vereinbarte Vergütung jeweils für 12 Monate im voraus zu zahlen.

 

§ 7 Nutzungsrechte

(1)  Der Anbieter räumt dem Kunden das Recht ein, das Salesmonial im Umfang der vertraglichen
Vereinbarung zu nutzen. Die Einräumung des Nutzungsrechts wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB),
wenn der Kunde die gem. § 5 der AGB geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet
hat.

(2)  Der Kunde ist zur Bearbeitung oder anderen Umgestaltung des Salemonial (§ 23 UrhG) nicht
berechtigt, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

(3)  Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen, das Salesmonial
ohne Zustimmung an Dritte zu vermieten, zu verkaufen, zu verschenken oder auf andere Weise
zu veräußern, wenn dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

(4)  Das Salesmonial ist an geeigneter Stelle mit einem Hinweis auf die Urheberstellung des
Anbieters zu versehen, der nicht ohne Zustimmung des Anbieters entfernt werden darf.

 

§ 8 Gewährleistung, Garantie und Haftung

(1)  Für Mängel seiner Leistungen haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(2)  Der Anbieter gewährleistet, dass er zur Einräumung der Nutzungsrechte an den vertragsgegenständ-
lichen Inhalten berechtigt ist und - insbesondere - dass keine Nutzungs­rechte Dritter bestehen, die der
Rechtseinräumung gemäß § 7 dieser AGB entgegenstehen. Des weiteren gewährleistet der Anbieter,
dass die vertragsgegenständlichen Inhalte keine Rechte Dritter - gleich welcher Art - verletzen.

(3)  Der Kunde ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten
Dritte den Kunden wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten
resultieren, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden von jeglicher Haftung freizustellen und dem
Kunden die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(4)  Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
(Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungs­gesetzes.
Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vor-
satz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Ver-
schuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. § 444 BGB bleibt unberührt.

(5)  Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.

(6)  Für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Insbesondere
ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten
Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten
der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen
und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung
entstehen.

(7)  Der Anbieter übernimmt über vorstehende Ziffern 1-4 hinaus keinerlei Haftung oder Garantien,
insbesondere für irgendeine Mindestverfügbarkeit bzw. verfügbare Kapazität, weder in qualitativer,
noch in zeitlicher Hinsicht, bezüglich der Nutzung bzw. der Nutzbarkeit der Dienste, wenn eine
Hinterlegung des Salemonial auf einem vom Anbieter kontrollierten Server vereinbart ist. Sofern eine
längere Bereithaltung für den Kunden, als in § 2 (2) genannt, vereinbart ist und in dieser gesondert zu
vergütenden Zeit die Nutzung bzw. die Nutzbarkeit innerhalb eines Kalendermonats nachweislich
mehr als 5 Stunden aufgehoben sein sollte, so mindert sich, falls ein Verschulden des Anbieters
vorliegt, ausgehend von dreißig Kalendertagen und 24 Stunden pro Tag, die vom Kunden zu zahlende
Vergütung entsprechend. Im Übrigen haftet der Anbieter nicht für etwaigen Verlust oder die Ver-
stümmelung von Daten in Zusammenhang mit deren Übertragung.

 

§ 9 Fertigstellungstermine

(1)  Angegebene Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn die Verbindlichkeit ausdrücklich
schriftlich vereinbart ist.

(2)  Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Anbieter nicht ver-
bindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder über-
wiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle der Verletzung von Pflichten gem.
§ 3 der AGB (Mitwirkung)

 

§ 10 Vertragsdauer / Kündigung

(1)  Sofern eine längere Bereithaltung für den Kunden, als in § 2 (2) genannt, vereinbart wird, ist der
Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der vereinbarten Bereithaltungszeit kündbar.
Wenn eine Kündigung nicht erfolgt, verlängert sich die Bereithaltungszeit um jeweils weitere
12 Monate.

(2)  Darüber hinaus kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) gekündigt werden.
Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der
Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Zahlung gemäß §§ 5 und 6 der AGB
nicht nachkommt.

(3)  Jedwede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort

(1)  Die Rechtsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde bestimmen sich ausschließlich nach
deutschem Recht.

(2)  Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammen-
hang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Geschäftssitz des Anbieters als Gerichtsstand
vereinbart. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem für seinen Geschäftssitz
zuständigen Gericht zu verklagen.

(3)  Sofern nicht anders vereinbart ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Anbieters.